Büro in Köln mieten 93,00 m2 ab 13,00 €/m2 (BNPPRE K5899)

Flexible Nutzbare Büroflächen mit Nähe zum Rhein!

50676 Köln

  • K5899

    Objekt-ID

  • 13.00 €

    Mietpreis pro m2/Monat

  • 3,20 €

    Nebenkosten pro m2/Monat

  • 93.00 m2

    Bürofläche

  • 93.00 m2

    Teilbar ab

  • kurzfristig bzw. nach Vereinbarung

    Verfügbarkeit

Ihr Ansprechpartner

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Fabian Ehrhardt

Tel: +49 221 934633-18

Fakten

Büromarktzone1.1 City
Sonnen-/Blendschutzaußenliegend elektrisch

Objekt

ObjektartBürohaus

Objektbeschreibung

Das 2-geschossige Wohn- und Geschäftshaus liegt in direkter Nähe zum Rheinufer und verfügt über eine ca. 200 qm Gewerbeeinheit im zweiten Obergeschoss. Die Fläche unterteilt sich in drei Einzelne Räume mit einer Gesamtgröße von ca. 70 qm, die zur Anmietung in einem Untermietverhältnis zur Verfügung stehen. Die Teeküche als auch die sanitären Anlagen können gemeinschaftlich genutzt werden.

Lage

Die Immobilie befindet sich in der linksrheinischen Büromarktzone City, diese wird einerseits durch den Rhein und andererseits durch den Grüngürtel begrenzt. Durch den charakteristischen Aufbau der Stadt durch die Ringe und die sternförmigen Ausfallstraßen sind einzelne Stadtviertel entstanden, wie das Banken- und Versicherungsviertel sowie das Belgische Viertel. Bedeutende Mikrostandorte sind die Bereiche Kölner Dom, Hauptbahnhof, Neumarkt, MediaPark, der Ring und das Umfeld der Ringe. Die Anbindung an den ÖPNV ist in der City durch zahlreiche U- und Straßenbahnlinien, S-Bahnhöfe sowie Buslinien als gut zu bezeichnen. Der Kölner Autobahnring kann zügig über diverse Ausfallstraßen sowie die verschiedenen Rheinbrücken angefahren werden.
Fußweg zu öffentlichen Verkehrsmitteln2 Minuten
Fahrtzeit zum nächsten Hauptbahnhof5 Minuten
Fahrtzeit zur nächsten Autobahn10 Minuten
Fahrzeit zum nächsten Flughafen15 Minuten

Karte

Die Fläche

Gesamtfläche des Objektes:
293,00 m², davon bis zu 93,00 m² verfügbar
Gesamtfläche des Objektes293,00 m², davon 93,00 m² verfügbar

Energieausweis für dieses Objekt

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Information zur Provision

ProvisionJa
Provisionshöheprovisionspflichtig, siehe Sonstiges

Provisionshinweis

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