Büro in Düsseldorf mieten 7.423,00 m2 (BNPPRE D70)

Arbeiten in einer Stilikone der 60er Jahre

40547 Düsseldorf

  • D70

    Objekt-ID

  • Preis auf Anfrage

  • 7,423.00 m2

    Bürofläche

  • 7,422.66 m2

    Teilbar ab

  • Auf Anfrage

    Verfügbarkeit

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Jan Ole Lakner

Tel: +49 211 5200-1102

Barrierefrei
Personenaufzug

Fakten

Büromarktzone2.4 Seestern
VerkabelungsortDoppelboden
VerkabelungCat 7
Sonnen-/Blendschutzinnenliegend manuell
Kühlung/ LüftungHeiz-/Kühldecke

Objekt

ObjektartBürohaus
Baujahr1961
Modernisierung2017
Deckenhöhe3,00 m
Achsmaß1,25 m

Objektbeschreibung

Das Bürohaus Seestern 3 wurde 1961 ursprünglich von dem bekannten Düsseldorfer Architekten Helmut Rhode für den Horten-Konzern entworfen. Es war damals das erste als reines Großraumbüro realisierte Gebäude in Deutschland. Nach einer umfassenden Repositionierung durch die Eigentümerin gehört das nach LEED Gold zertifizierte Objekt wieder zu den repräsentativsten, stilvollsten Büroobjekten im Raum Düsseldorf. Unter anderem wurden auch die zum Objekt gehörende 11.500 m² große Parkanlage runderneuert, um über die Büroflächen hinaus ein attraktives Angebot für die Mieter zu schaffen. Der Gebäudekomplex besteht aus einem fünf-geschossigen Haupthaus mit zwei großzügigen Innenhöfen sowie einem dreigeschossigen Pavillon. Der Pavillon ist über eine geschlossene Brücke mit dem Haupthaus verbunden.

Lage

Die Büromarktzone "Düsseldorf Seestern" besticht neben seinem internationalen Mieterumfeld unter anderem auch durch die gute Anbindung an diverse Autobahnen sowie an den ÖPNV. Die große Auswahl an hochwertigen Hotels mit Konferenz- und Tagungsmöglichkeiten runden diesen Standort neben der unmittelbaren Nähe zum Düsseldorfer Airport sowie zu den Messehallen ab.

Karte

Die Fläche

Gesamtfläche des Objektes:
31.760,00 m², davon bis zu 7.423,00 m² verfügbar
Gesamtfläche des Objektes31.760,00 m², davon 7.423,00 m² verfügbar

Energieausweis für dieses Objekt

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Information zur Provision

ProvisionJa
ProvisionshöheProvisionspflichtig
ProvisionshinweisSiehe Sonstiges.

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